1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail vorgenommen werden kann, bieten Sie den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Jeder Reisende muss namentlich und mit den auf dem Formular geforderten Details auf dem Anmeldeformular vermerkt werden. Die Anmeldung wird für uns verbindlich, wenn wir Ihre Buchung und den Reisepreis schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail bestätigen.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten. Bei Überschreitung dieser Frist verfällt für den Reisenden der Anspruch auf eine Teilnahme an der gebuchten Reise. Diese 25 % Anzahlung wird im Falle einer Stornierung nicht zurück gezahlt (non-refundable), sie gilt als Bearbeitungsgebühr für die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Beratungs- und Buchungsarbeit durch Arifu-Tours. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
Die Restzahlung muss 45 Tage vor Reiseantritt bei Arifu-Tours eingegangen sein (bitte bedenken Sie die Post- und Überweisungslaufzeiten). Bei Buchungen, die weniger als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung fällig.
Kommt der Reiseteilnehmer mit der Leistung der Anzahlung oder mit der Restpreiszahlung in Verzug, so kann Arifu-Tours nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittsgebühren nach Nr. 5 verlangen.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Arifu-Tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen Änderung vorzunehmen, über die der Reisende in Kenntnis gesetzt wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind aufgrund des spezifischen Charakters von Abenteuer- und Erlebnisreisen nicht vollkommen auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche, behördliche Willkür o.ä. können zu einer Änderung des beschriebenen Reiseverlaufs führen. Nach Vertragsabschluß notwendig werdende Änderungen oder Abweichungen, soweit diese von Arifu-Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. In einem solchen Fall werden adäquate Ersatzleistungen angeboten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Arifu-Tours behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als zwei Monate (60 Tage) liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Arifu-Tours den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Arifu-Tours. Dem Kunden wird ausdrücklich empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Die bei Buchung anfallende und zu leistende Anzahlung von 25% des Reisepreises werden bei einem Reiserücktritt nicht zurückerstattet, dies ist die Bearbeitungsgebühr für die Beratung und den Buchungsvorgang. Für externe Leistungen können bis zu 25% Anzahlung fällig werden (z.B. Botswanareisen über Partnerunternehmen). Für Stornierungen aller Reisen gelten folgende Sätze, die jeweils vor Reisebeginn und bezogen auf den Gesamtreisepreis lauten:
- ab Buchungstag bis 91. Tag = 25% (non-refundable / keine Rückerstattung),
- ab 90. bis 43. Tag = 50%,
- ab 42. bis 22. Tag = 75%,
- ab 21. Tag = 90%,
- Stornierung bzw. Nichtantritt am 1. Reisetag = 100%.
Umbuchungen
Umbuchungswünsche sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Wir werden jeden Umbuchungsfall gesondert prüfen und, wenn möglich, auf die Forderungen nach Reiserücktrittskosten verzichten.
Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen nach fester Buchung oder während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur vorbereiteten Reise entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung oder Exkursion als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für die Begleitperson). Tritt Arifu-Tours, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von Arifu-Tours verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Bei gewünschten Abänderungen der Tour nach Eingang der Buchungsbestätigung sind die anfallenden Mehrkosten, sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50€ je Änderungsanfrage, vom Kunden zu tragen.
Reiserücktrittskostenversicherung
Gegen die in Nr. 5 genannten Rücktrittskosten kann sich der Reiseteilnehmer durch eine Reiserücktrittskostenversicherung versichern. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer solchen Versicherung.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Arifu-Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
Ohne Einhaltung einer Frist:
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt ebenso dann, wenn der Reisende den besonderen, in der Reiseausschreibung genannten Anforderungen (z.B. an Gesundheit, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf) nicht entspricht. Bei dieser Form der Kündigung durch Arifu-Tours behält Arifu-Tours den Anspruch auf den gesamten Reisepreis.
Bis 21 Tage vor Reiseantritt:
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Arifu-Tours ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis, abzüglich der 25% Anzahlung (Bearbeitungsgebühr für bisher abgehandelten Buchungsvorgang) unverzüglich zurück. Weiter gehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Wird die Reise infolge, bei Vertragsschluss, nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Haftung des Reiseveranstalters
Arifu-Tours haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung – sofern Arifu-Tours nicht gemäß Nr. 3 und 4 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Tourenbeschreibung erklärt hat – und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Vermitteln wir ausdrücklich in fremdem Namen Leistungen oder Reiseprogramme namentlich genannter Leistungsträger oder Reiseveranstalter, so wird der Reisevertrag ausschließlich zwischen Ihnen und dem anderen Reiseveranstalter abgeschlossen, an welchen der Reisende sich mit allen Ansprüchen richten muss.
Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen usw., die nicht in die Leistungsbeschreibung einbezogen wurden, sind als Fremdleistungen am Urlaubsziel vom Reisenden selbst zu buchen. Sie fallen daher nicht in den Verantwortungsbereich von Arifu-Tours. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes ebenso selbst verantwortlich wie für ausreichenden Versicherungsschutz.
8. Gewährleistung
Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Arifu-Tours kann Abhilfe schaffen durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung. Arifu-Tours kann die Abhilfe aber auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Arifu-Tours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sowie die für den weiteren Verlauf der Reise bereits gebuchten und durch den Veranstalter angezahlten Leistungen.
Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Arifu-Tours nicht zu vertreten hat.
9. Beschränkung der Haftung
Arifu-Tours ist nach namibischen gesetzlichen Bestimmungen versichert. Dies umfasst eine Public Liability (Haftpflichtversicherung), mit einer Beschränkung der Gesamthaftung pro Vorfall auf N$ 5 Mio., sowie eine Passenger Liability (Insassenversicherung), mit einer Beschränkung der Gesamthaftung pro Vorfall auf N$ 5 Mio..
Für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z.B. Foto- und Filmausrüstung, Kleidung, Wertsachen etc.) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastung wie Sand, Staub, hohe Luftfeuchtigkeit, Fahrten bei schwierigen Streckenverhältnissen, Wanderungen, Bergbesteigungen etc. kann Arifu-Tours nicht haftbar gemacht werden. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den eingesetzten Fahrzeugen oder auf Last-/Tragtieren, Booten usw. ist jegliche Haftung von Arifu-Tours ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Beschädigung oder Verlust geführt hat.
Arifu-Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Quad Biking, Tauchen, Reiten, Rundflüge, Führungen, Bootsfahrten, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Arifu-Tours haftet nicht für allgemeine Lebensrisiken und empfiehlt dringend zusätzliche Reiseunfall-, Reisekranken-, und ggf. Reisegepäckversicherungen.
10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist gehalten, bei eventuell aufgetretenen Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den entstehenden Schaden für alle Beteiligten gering zu halten. Im Falle von Beanstandungen ist er verpflichtet, diese unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Es wird die Schriftform empfohlen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Arifu-Tours geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Im eigenen Interesse sollte die Anmeldung der Ansprüche schriftlich erfolgen. Maßgeblich hierfür ist der Eingang bei Arifu-Tours. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Weitere Ansprüche und Verjährung unterliegen den Vorschriften der namibischen Gesetzgebung.
12. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Arifu-Tours ist nicht verantwortlich für die Aufklärung über die Bestimmungen für die Einreisebedingungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für Staatsangehörige anderer Staaten, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung von Pass-, Einreise, Impf-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer, der im Besitz eines gültigen Reisepasses sein muss, selbst verantwortlich. Eventuell erforderliche Visa beantragt der Reisende selbst. Arifu-Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.
13. Gerichtsstand
Der Reisende kann Arifu-Tours nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen von Arifu-Tours ist Swakopmund / Namibia. Für Klagen von Arifu-Tours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
14. Reiseveranstalter
Nicolaas Kirchner
t/a Arifu-Tours
P.O. Box 926
Swakopmund / Namibia.
15. Fremdveranstalter
Die Erbringung der Leistungen erfolgt zu den jeweiligen Bedingungen des Leistungsträgers.
16. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.